Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Hedgewalk“ Spende/ Kunst-Patenschaft

Nachfolgende Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für Spenden für den Erwerb von jungen Wußdorn-Pflanzen bzw. Setzlingen und die Herstellung des Kunstwerkes „Hedge Walk“ durch den Künstler Andy Goldsworthy auf dem Nieheimer Kunstpfad.

  1. Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis bei Tätigung einer Spende kommt zwischen dem Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. und der Spenderin/dem Spender zustande.

Die Spenden können ausschließlich online auf der Website www.hedgewalk@nieheimer-kunstpfad.de getätigt werden.

Mit dem Anklicken des Feldes „Pay with PayPal“ oder „Übernahme einer Patenschaft“ unterbreitet die Spenderin/der Spender dem Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. das Angebot zum Abschluss des Vertrages. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zahlung und Bestätigung dieser Zahlung durch PayPal oder Zahlungseingang nach Überweisung bei Übernahme einer Patenschaft auf das Konto des Vereins Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V.. Die Spende ist damit verbindlich.

  1. Vertragsgegenstand

Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. ermöglicht es potenziellen Spenderinnen/Spendern Geld für den Erwerb von jungen Weißdorn-Pflanzen bzw. Setzlingen und die Herstellung des Kunstwerks „Hedge Walk“ durch bzw. auf Grundlage der Planung des englischen Künstler Andy Goldsworthy auf dem Nieheimer Kunstpfad zu spenden und damit die Kunst und Natur im Raum Nieheim gleichermaßen zu fördern.

Als Spendenbetrag ist ein Mindestbetrag von € 200,00 je Pflanze vorgesehen. Dieser Betrag deckt sowohl den Erwerb einer Pflanze als auch die für eine Pflanze anteilige Herstellung des Kunstwerks „Hedge Walk“ ab.

Zudem ist ein frei wählbarer Spendenbetrag möglich.

Der „Hedge Walk“ ist derzeit auf einer Länge von ca. 180 m mit ca. 1100 Pflanzen geplant. Standort des Hedge Walk soll das im Eigentum des Freiherrn von der Borch befindliche Feld Mühlenknapp, Gemarkung Holzhausen, Flur 7, Flurstück 39/22 werden.

Die einzelnen Pflanzen des „Hedge Walk“ werden durchnummeriert. Potenzielle Spenderinnen und Spender haben daher die Möglichkeit, mit der Spende eine Patenschaft für einzelne bzw. mehrere Pflanzen des Hedge Walk zu übernehmen. Diese Patenschaft wird durch das Absenden des Formulars „Übernahme einer Patenschaft“ abgeschlossen. Die Spenderin erhält in dem Fall eine Urkunde unter Angabe der Pflanzennummern, Pflanzungsjahr, Art der Pflanze, Pflanzort sowie der Koordinaten. Die Urkunde wird dem Spender innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang per E-Mail oder wahlweise gegen Übernahme der Portokosten zusätzlich per Post verschickt. Zudem hat der Spender bei Übernahme einer Patenschaft die Möglichkeit, eine Zustimmung zur Nennung des Namens auf  den Websites des Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. www.kulturgut-holzhausen.de, des Nieheimer Kunstpfades auf www.hedgewalk@nieheimer-kunstpfad.de und/oder www.nieheimer-kunstpfad.de zu erteilen.

Die Spende ist zweckgebunden für das Kunstwerk „Hedge Walk“ und eine freiwillige Gabe ohne Gegenleistung.

Die Spendenaktion startet am 16.06.2023. Die Laufzeit ist zunächst unbefristet. Die Pflanzung und damit die Herstellung des „Hedge Walk“ erfolgt ab dem ca. 20.10.2023 und kann jederzeit besichtigt werden.

  1. Zahlung

Spenden unterliegen [nicht] der Umsatzsteuer, eine Umsatzsteuer fällt daher [nicht] an. Die Zahlung erfolgt beim Online-Spenden durch die Spenderin/den Spender per PayPal-Konto, per Kreditkarte, per Lastschrift oder per Kauf auf Rechnung [Beispiele].

  1. Spendenquittung/Geschenkgutschein

Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. stellt der Spenderin/dem Spender bei Spenden über € 300,00 automatisch eine Spendenbescheinigung aus, die nach Eingang der Spende verschickt wird.

  1. Stornierungen

Eine Stornierung der Spende ist nicht möglich.

  1. Haftung / Bindung

Sofern der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der von der Spenderin/dem Spender geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vereins Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. beruht, haftet der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. versichert, die zur Verfügung gestellten Spenden ausschließlich für den Erwerb von jungen Weißdorn-Pflanzen bzw. Setzligen sowie zur Herstellung des Kunstwerks „Hedge Walk“ auf dem Nieheimer Kunstpfad zu nutzen.

Jede durch eine Spende erworbene Pflanze wird Teil des Kunstwerks Hedge Walk und darf nicht entnommen werden. Seitens des Vereins Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. wird keine Anwachsgarantie übernommen. Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. wird sich bemühen, nicht angewachsene oder später absterbende Pflanzen so schnell wie möglich zu ersetzen. Einen Anspruch auf Rückzahlung der Spende besteht nicht.

Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. wird eine Infotafel errichten, die in allgemeiner Form über das Engagement der Spenderinnen und Spender informieren (keine einzelne Namensnennung).

Sollten mehr Spenden eingehen, als für den „Hedge Walk“ benötigt werden, kommen diese der Erhaltung der Kunstwerke oder neuer Kunstwerke des Nieheimer Kunstpfades zugute, um die satzungsmäßigen, steuerbegünstigten Zwecke des Vereins Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. zu verwirklichen.

  1. Datenschutz

Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie hier: Datenschutz

Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses bei Online-Spenden werden für die Dauer der Vertragsbeziehung mit dem Dienstleister PayPal Name und Kontodaten beim Dienstleister PayPal gespeichert.

Bei Anforderung einer Spendenquittung oder eines Geschenkgutscheins werden Name, Telefon sowie E-Mail-Adresse der Spenderin/des Spenders gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 beim Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. gespeichert und genutzt. Die bei einer Onlinespende erhobenen Daten werden zur Verwaltung und Quittierung der Spende, sowie zur Information über Spendenaktionen genutzt. Spendendaten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zehn Jahre lang aufbewahrt.

Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten des Vereins Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff.

  1. Schlussklauseln

Der Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V. behält sich vor, diese Bedingungen jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Spenden gelten solche Änderungen nicht.

Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Nieheim.

Verein Freundeskreis Kulturgut Holzhausen e.V., den 6. 6. 2023

Kontakt: Johann Von der Borch

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